Weitere DFB-Strafe und VAR-Ermittlungen
Drei Tage nach der bitteren Last-Minute-Niederlage geht es weiter weniger um Sport und mehr um den VAR. Am Dienstagabend verschickte der SC Preußen Münster noch eine Mail zum Thema Ermittlungen und verband das mit einer Entschuldigung. Derweil liegt den Preußen längst noch eine weitere DFB-Strafe auf dem Tisch.
Der Reihe nach: Nachdem der SCP bereits direkt nach dem Spiel gegen Hertha formuliert hatte, wie leid ihm die Aktion tue, schob er am Dienstag noch eine weitere Stellungnahme hinterher. Darin findet sich eine ausdrückliche Entschuldigung: „Ausdrücklich entschuldigen möchte sich der SC Preußen Münster bei Videoassistentin Katrin Rafalski, Hauptschiedsrichter Florian Bickel und dem mit der Bereitstellung des VAR-Signals betrauten Dienstleister, die durch den Zwischenfall in eine von ihnen nicht zu verantwortende schwierige Lage versetzt wurden und schließlich den Regularien entsprechend gehandelt hatten“, heißt es darin.
Die Formulierung dürfte kein Zufall sein. Dem SCP wird daran gelegen sein, seine eigene aktive Ermittlungsarbeit in den Fokus zu rücken und gleichzeitig sein Bedauern auszudrücken. Denn das DFB-Sportgericht hat längst Ermittlungen aufgenommen – und natürlich muss man beim DFB immer auch daran denken, dass hier ein Präzedenzfall vorliegt und damit möglicherweise ein abschreckendes Urteil vorstellbar wäre. Indem der SCP ganz proaktiv die eigenen Ermittlungen vorantreibt, signalisiert er dem Verband: Wir nehmen das ernst und tun etwas.
Deutlicher Widerspruch
Ebenso deutlich widersprach der SC Preußen am Dienstag Darstellungen des „Sportinformationsdienstes“ (SID), der behauptet hatte, der oder die Täter hätten gleich die Stromversorgung eines ganzen Tribünenbereichs gekappt. „Nachweislich wurde nur ein zum Monitor führendes Stromkabel getrennt. Durch Einstecken des Kabels konnte der Fehler unmittelbar behoben werden“, heißt es beim SCP. Allerdings sei das getrennte Kabel in der allgemeinen Verwirrung nicht sofort als Ursache des Ausfalls des Monitors ausgemacht worden. Ein Schaden an den technischen Geräten sei nicht entstanden – ein Fingerzeig Richtung „Antenne Münster“, deren Social-Media-Team auf Facebook weiterhin von einer „Beschädigung“ des Monitors schrieb und offensichtlich keinerlei Interesse daran zeigt, diese Behauptung zu korrigieren.
Jetzt laufen die Ermittlungen. „In der regelmäßig stattfindenden Spieltags-Nachbearbeitung, an der Vertreter der Spieltagsorganisation, des Sicherheitsdienstes, der Veranstaltungsleiter, der Sicherheitsbeauftragte, die Fanbetreuung, die Stadiontechniker und die Geschäftsführung beteiligt sind, wurden das vorliegende Videomaterial und Augenzeugenberichte analysiert. Wichtige Erkenntnisse konnten gewonnen, der Täter aber noch nicht ermittelt werden“, so der SCP. „Mit einer solchen Sabotage-Aktion hatten weder der Club noch die mit der Bereitstellung des VAR-Monitors betrauten Partner gerechnet. Auch zukünftig wird dieser Bereich mit zusätzlichen Kräften gesichert, zudem prüft der SC Preußen Münster weitere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.“
Bisher – also seit dem Zweitliga-Aufstieg – habe die gesamte Installation am Marathontor nie zu Problemen geführt und sei auch nie beanstandet worden.
Strafe für Braunschweig-Heimspiel
Unterdessen hat das Sportgericht gerade eine Strafe an den SCP geschickt. Es geht um das Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig im vergangenen Spätsommer. Während des Spiels hatten sich zwei Personen Zugang zur Baustelle der Osttribüne verschafft und wollten dort angebrachte Banner von Preußenfans abreißen.
Als das im Heimbereich erkannt wurde, gab es sofort eine Reaktion, etwa ein Dutzend Preußen betraten den Innenraum und machten sich auf in Richtung Ostkurve. Nachdem die beiden Personen geflüchtet waren, beruhigte sich die Lage sofort, alle Preußen verschwanden wieder im eigenen Block,
Wegen der Aufregung hatten auch einige Braunschweiger Fans über die Blocktore den Bereich der Rettungstreppe betreten – auch dort beruhigte sich die Szene schnell.
Weil der DFB das Betreten des Innenraums als klare Reaktion auf einen versuchten Übergriff erkannte und es zu keinerlei Auseinandersetzungen kam, beließ es das Sportgericht bei einer vergleichsweise geringen Strafe. 8.000 Euro werden fällig. Oder, wie es der DFB schreibt: „Der Fall stellt keinen für eine standardisierte Betrachtung geeigneten Fall im Sinne der Richtlinien für die Arbeit des Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften dar (Ziffer 9 Abs. 1 der Richtlinie). Unter maßgeblicher Berücksichtigung, dass das Betreten des Innenraums durch die Anhänger Preußen Münsters durch die beiden über die Baustelle eingedrungenen Braunschweig Anhänger ausgelöst wurde und eine Rückkehr in den Fanblock ohne Widerstand erfolgt sowie der Umstand, dass die Spielunterbrechung auf die Gesamtsituation im Stadionbereich (auch Treppenplattform am Gästeblock) zurückzuführen war, als auch das einer der Täter, der über den Baustellenbereich in das Stadion gelangte ermittelt werden konnte, beantragt der DFB-Kontrollausschuss im summarischen Verfahren insoweit eine Geldstrafe in Höhe von lediglich 8.000 Euro, wobei zu Gunsten des Vereins die Täterermittlung insoweit
strafreduzierend berücksichtigt wird.“
Das Strafenkonto erhöht sich damit auf rund 80.000 Euro. Jetzt wartet der SCP auf die Einordnung des VAR-Zwischenfalls…

