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„Gewerbsmäßiger Betrug“: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Marc Lorenz

„Gewerbsmäßiger Betrug“: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Marc Lorenz
Trainingsauftakt beim SC Preußen Münster am 23. Juni 2025. Marc Lorenz.

Während der arbeitsrechtliche Streit zwischen dem SC Preußen Münster und seinem ehemaligen Kapitän Marc Lorenz mittlerweile beigelegt ist, droht dem Spieler von anderer Seite möglicherweise Ärger. Die Staatsanwaltschaft Münster hat nämlich am 1. April – diesmal kein Scherz – Anklage gegen „einen 37 Jahre alten Angeschuldigten“ erhoben. Gegen den „Profifußballer“, der sehr leicht als Lorenz identifizierbar ist, wird Anklage wegen des Verdachts auf „zehnfachen gewerbsmäßigen Betrug“ erhoben.

Ob die Anklageschrift zugelassen wird, muss nun das Amtsgericht entscheiden, bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Gleichwohl wiegen die Vorwürfe in der Anklageschrift schwer: „In einem Zeitraum vom 12.12.2022 bis zum 26.06.2025 [soll der Angeschuldigte, Anm.d.Red.] die auf seiner Tätigkeit als Profifußballer beruhende lokale Prominenz dafür genutzt zu haben, insgesamt zehn Spendenaktionen zu wohltätigen Zwecken (insbesondere zur Unterstützung der Clinic Clowns am Universitätsklinikum Münster; in einem Fall gesondert zugunsten einer Familie, deren erst wenige Monate altes Kind verstorben war) organisiert und dafür Geldbeträge gesammelt zu haben, ohne diese Geldspenden nachfolgend zweckentsprechend weitergeleitet zu haben. Die Spendenaktionen soll der Angeschuldigte vorrangig über seinen persönlichen Instagram-Account initiiert und sodann über eine Fundraising-Plattform des Zahlungsdienstleisters PayPal abgewickelt haben. Dabei soll der Angeschuldigte das jeweilige Spendenguthaben, das PayPal ihm nach Abzug einer Gebühr gutgeschrieben hat, nicht an die zu begünstigenden Einrichtungen der Kampagnen weitergeleitet haben. Er soll diese Beträge – nach Bewertung der Staatsanwaltschaft wie zu Beginn jeder Spendenaktion geplant – stattdessen auf eigene Privatkonten überwiesen und für eigene Zwecke verwendet haben. Hintergrund sollen finanzielle Schwierigkeiten des Angeschuldigten gewesen sein“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Es geht um 54.000 Euro

Insgesamt habe Lorenz damit rund 54.000 Euro (aus rund 3.700 Einzelspenden!) einbehalten haben. Erst im August 2025 sowie kurz vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2026 überwies der Angeschuldigte Geldbeträge zugunsten der Familie des verstorbenen Kindes sowie an das Universitätsklinikum und an zwei gemeinnützige Einrichtungen.

Im Ergebnis sei die Summe der einbehaltenen Spendengelder aus dem angeklagten Tatzeitraum nachträglich vollständig ausgezahlt worden. Lorenz‘ Verteidigung, die Geldbeträge lediglich „verzögert“ weitergeleitet zu haben, wird von der Staatswaltschaft anders eingeschätzt. Aus ihrer Sicht habe der Angeschuldigte das Geld möglicherweise „aus Sorge“ um seinen Job beim SCP überwiesen, um lediglich für eine nachträgliche, aber für die strafrechtliche Bewertung unbeachtliche Wiedergutmachung der bei den Spendern bereits entstandenen Vermögensschäden zu sichern..

Anders gesagt: Die hastige und kurzfristige Zahlung sei möglicherweise nur erfolgt, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Lorenz hatte nach seiner Freistellung zunächst sämtliche Vorwürfe bestritten und auf Überlastung und eine psychische Erkrankung geschoben. Der SC Preußen Münster hatte nach der Freistellung heftige Kritik hinnehmen müssen, weil er über die Gründe keine weiteren Auskünfte erteilte. Lorenz‘ spätere Aussagen sorgten nur für umso mehr Wut über das Vorgehen des Klubs.

Mit der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird nun aber viel deutlicher, welches Problem hier möglicherweise vorlag.

Vorgeschichte

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