+ Update + DFB-Sportgericht reduziert Sperre für Marco Antwerpen
26.11.2025: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus im Verfahren gegen A-Lizenz-Inhaber Frank Döpper das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 28. August 2025 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Im Verfahren gegen Pro Lizenz-Inhaber Marco Antwerpen hat das DFB-Bundesgericht das Urteil des DFB-Sportgerichts mit der Maßgabe aufgehoben, dass gegen Marco Antwerpen wegen unsportlichen Verhaltens ein Ausübungsverbot der Trainertätigkeit von drei Monaten ab 28.08.2025 ausgesprochen wurde.
Nach der Beweisaufnahme sah es das Bundesgericht nicht mehr als erwiesen an, dass Marco Antwerpen und Frank Döpper als Trainer und Co-Trainer des VfL Osnabrück im Vorfeld des Endspiels um den NFV-Pokal am 24. Mai 2025 in Osnabrück zwischen dem VfL Osnabrück und dem TuS Blau-Weiß Lohne zielgerichtet versucht haben, einen in der betreffenden Spielzeit von Osnabrück an Lohne verliehenen Spieler davon abzuhalten, an dem Spiel mitzuwirken. Der Vorwurf, sie haben dazu ein weiteres Mitglied des Trainerteams aufgefordert, mit einem an Lohne verliehenen Spieler in Kontakt zu treten und diesem zu vermitteln, dass es mit Blick auf seine Rückkehr nach Osnabrück in der darauffolgenden Saison besser sei, wenn er nicht an dem Pokalendspiel teilnehme, hat sich im Laufe der mündlichen Verhandlung nicht bestätigt.
Ursprungsmeldung: Das DFB-Sportgericht hat den früheren Preußenprofi und -trainer Marco Antwerpen für zwölf Monate gesperrt. Das Urteil fiel, weil das Sportgericht es als erwiesen ansah, dass Antwerpen als Trainer des VfL Osnabrück versucht hatte, Druck auf einen Spieler auszuüben, damit der im Landespokalfinale nicht aufläuft. Auch Co-Trainer (und ebenfalls Ex-Preuße) Frank Döpper wurde gesperrt, allerdings nur für drei Monate.
In der Begründung des DFB heißt es: Nach der Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass Antwerpen und Döpper im Vorfeld des Endspiels um den NFV-Pokal am 24. Mai 2025 in Osnabrück zwischen dem VfL Osnabrück und dem TuS Blau-Weiß Lohne, einen derzeit von Osnabrück an Lohne verliehenen Spieler davon abzuhalten, an dem Spiel mitzuwirken. Sie forderten dazu ein weiteres Mitglied des Trainerteams auf, mit dem an Lohne verliehenen Spieler in Kontakt zu treten und diesem zu vermitteln, dass es mit Blick auf seine Rückkehr nach Osnabrück in der darauffolgenden Saison besser sei, wenn er nicht an dem Pokalendspiel teilnehme.
Damit hätten es beide nach Ansicht des Sportgerichts unternommen, auf den sportlichen Wettbewerb durch unbefugte Beeinflussung einzuwirken und der Mannschaft des VfL Osnabrück so einen Vorteil zu verschaffen.
„Zeuge glaubwürdig“
Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, formulierte: „Das Gericht hält den Hauptbelastungszeugen für glaubwürdig und seine Aussagen für glaubhaft. Sie sind weitgehend konsistent zu seinen vorherigen Einlassungen und werden auch untermauert durch seine emotionale Betroffenheit, die sich heute im Rahmen der Beweisaufnahme zeigte. Auch werden sie gestützt durch weitere Zeugenaussagen, die den Sachverhalt im Wesentlichen bestätigen.“
Bei dem Vorfall hatte Antwerpen nach Ansicht des Sportgerichts die führende Rolle inne – allerdings sei zu seinen Gunsten zu werten, dass er, aber auch Döpper, bisher nicht in ähnlicher Weise auffällig geworden seien.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche ist eine Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.
Beim SC Preußen war Marco Antwerpen von Ende 2017 bis Frühsommer 2019 Trainer. Zwischen 1996 und 2008 war er insgesamt dreimal Spieler beim SCP, wo er auch seine aktive Karriere beendete.

