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Fanhilfe Münster kritisiert Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen Beamten eingestellt hat, der beim Spiel des Karlsruher SC in Münster einen Balljungen geschlagen hatte, übt die Fanhilfe Münster Kritik an dieser Entscheidung. Der Beamten muss 900 Euro je zur Hälfte an den Balljungen zahlen und an eine gemeinnützige Einrichtung.

Gemeinsam mit den beteiligten Anwälten teilt die Fanhilfe mit, dass man über diese Entscheidung „entsetzt“ sei. Allerdings sei die Entscheidung auch keine Überraschung, da hier eine bekannte „prinzipielle Parteilichkeit“ zugunsten von Beamten zu sehen sei.

Der Knackpunkt liegt wohl in der unterschiedlichen Bewertung des Vorfalls. Die Staatsanwaltschaft sieht eine Fahrlässigkeit, die der Hektik der Situation geschuldet sei. Die Fanhilfe ist naturgemäß anderer Auffassung: „Aus unserer Sicht steht vorliegend ein vorsätzlich begangenes Vergehen der Körperverletzung im Amt im Raum, das immerhin mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten geahndet wird, und nicht, wie die Staatsanwaltschaft annimmt, allenfalls ein Fahrlässigkeitsdelikt.“

Die Staatsanwaltschaft habe nach Auffassung der Fanhilfe argumentiert, die öffentliche Reaktion sei auch von den Eltern des Opfers und deren Anwälte vorangetrieben worden und die Gründe für die allgemeine Erregung sei eher die grundsätzliche Ablehnung von diesem (oder anderen) Polizeieinsätzen überhaupt.

Die Fanhilfe verweist auf eine im Vergleich hohe Dunkelziffer bei Polizeigewalt – die Einstellungsquote sei „extrem hoch“. Dabei gehe es den Staatsanwaltschaften wohl darum, das Verhältnis zur Polizei nicht zu belasten.

Insgesamt sieht die Fanhilfe in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft einen „Freibrief für prügelnde Polizeibeamte“.

„Die Einstellung des Verfahrens zeugt von dem unausreichenden und unreflektierten staatlichen Umgang mit Polizeigewalt und kolportiert Bemühungen, Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat zu haben. Wir kritisieren die Ermittlungsweise und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf das Schärfste und sind erschüttert, dass selbst ein derart dokumentierter Fall von Polizeigewalt mit einer Einstellung im bestmöglichen Sinne für den Polizeibeamten abgehandelt wird. „

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