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DFB-Bundesgericht weist Berufung des VfL Wolfsburg zurück

Nun ist es offiziell: Der VfL Wolfsburg ist mit seiner Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts gescheitert, der SC Preußen Münster steht damit in der 2. Hauptrunde des DFB-Pokals.

Bei der Verhandlung in Frankfurt wurden die gleichen Argumente wie schon vor dem Sportgericht formuliert, neue Erkenntnisse gab es nicht. Wegen der besonderen Umstände hatte aber das Bundesgericht erneut eine mündliche Verhandlung einberufen.

An deren Ende stand dann am späten Nachmittag das Ergebnis: Preußen Münster wird nachträglich zum 2:0-Sieger der 1. Hauptrunde erklärt, der VfL Wolfsburg scheidet aus dem DFB-Pokal aus.

Die Auslosung der 2. Runde erfolgt am kommenden Sonntagabend (gegen 18.30 Uhr). Die zweite Pokalrunde wird am 26. und 27. Oktober ausgetragen.

„Wir sind sehr froh, dass nach dem DFB-Sportgericht auch das DFB-Bundesgericht unserer Rechtsauffassung und Argumentationskette gefolgt ist und wir uns nun wieder voll und ganz auf unsere sportliche Entwicklung konzentrieren können. Außerdem freue ich mich natürlich besonders für die Mannschaft, unsere Fans und den gesamten Verein über ein weiteres Highlight im Preußenstadion“, sagte Sportdirektor Peter Niemeyer im Anschluss an die Urteilsverkündung, bei der neben ihm auch Geschäftsführer Bernhard Niewöhner, Teammanager Harald Menzel sowie Rechtsanwalt Simeon Scheuermann von der Anwaltsgesellschaft Duvinage aus München anwesend waren.

Der VfL Wolfsburg äußerte sich zum Urteil des Bundesgerichts auf der Club-Website wie folgt: „Wir bedauern natürlich den Ausgang des Verfahrens und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir haben – trotz unseres eigenen Fehlers – gute Argumente vorgetragen, die aus unserer Sicht ein Wiederholungsspiel gerechtfertigt hätten. Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League“, so VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher.

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