Wolfsburg, Wechselfehler, DFB-Pokal: Am Montag gibt’s das Urteil
Steht der SC Preußen Münster doch in Runde des DFB-Pokals? Oder muss er erneut ran gegen den VfL Wolfsburg? Am Montag wird der Einspruch des SCP in Frankfurt mündlich verhandelt.
Ab 13 Uhr werde am Montag im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus verhandelt, heißt es beim DFB. Geleitet wird die Sitzung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Dessen „Chef“, Hans E. Lorenz, teilte via „Bild“ zuletzt schon mit, wie seine eigene Auffassung ausfalle: Demnach liege der Fehler ganz klar beim VfL Wolfsburg so Lorenz. „Die Schiedsrichter sind nicht dafür da, das Auswechselkontingent zu kontrollieren“, teilte er mit. Es sei nur ihre Aufgabe, den regulären Spielablauf zu gewährleisten. Eine Kontrolle oder ein aktives Eingreifen, wie es das Schiedsrichter-Blog „Collinas Erben“ formuliert, sei eben nicht Sache der Schiedsrichter.
Lorenz‘ Aussagen klingen zumindest schlüssig, schließlich erfolgt durch die Schiedsrichter bei Einwechslungen auch keine Kontrolle auf eine Spielberechtigung, wenn z.B. ein eigentlich gesperrter Spieler in die Partie kommen soll. Wo wäre da der Unterschied?
Der Punkt ist, dass von allen 64 Teams in der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde 63 verstanden hatten, welche Wechsel vorgenommen werden dürfen. Nur Wolfsburg nicht.
Die Tendenz geht hier, wenn nicht dem Schirigespann ein wesentlicher Anteil am Fehler nachgewiesen wird, beim Ausschluss des VfL und einem Weiterkommen des SCP. Lösungen wie eine Fortsetzung des Spiels ab der 103. Minute hält selbst Lorenz für „höchst unwahrscheinlich“.
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