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Preußen Münster besetzt KGaA-Aufsichtsrat / Bernhard Niewöhner zurück

Er ist wieder da: Bernhard Niewöhner, zuletzt noch als Geschäftsführer aktiv, kehrt nach seinem Abschied zurück auf einen neuen Posten beim SC Preußen Münster. Bereits am Dienstagabend ging eine außerordentliche Hauptversammlung der KGaA über die Bühne, dabei wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt und dessen Vorsitzender wird Niewöhner.

Es war offiziell die Hauptversammlung der Aktionäre der SC Preußen 06 Münster GmbH & Co. KGaA, die im Preußenstadion stattfand. Das Gremium wählte mit Dr. Bernward Maasjost, Guido Rasche, Jochen Terhaar, Alexander Kehrmann, Bernhard Niewöhner und Jürgen Becker sechs Aufsichtsräte. Frank Westermann und Martin Jostmeier stehen als Ersatzmitglieder bereit. Im Anschluss bestimmten die neuen Aufsichtsratsmitglieder den ehemaligen Preußen-Geschäftsführer Bernhard Niewöhner zum Vorsitzenden und den aktuellen Vereinspräsidenten Dr. Bernward Maasjost zu seinem Stellvertreter.

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates der KGaA endete satzungsgemäß durch Zeitablauf mit der durchgeführten Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 im Rahmen der Hauptversammlung der KGaA am 12. Dezember 2022, sodass nun im Nachgang zur Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins, dessen 100- prozentige Tochter die Kapitalgesellschaft ist, ein neuer Aufsichtsrat gewählt wurde.

Beirat noch offen

Spannend bleibt die Frage, wer in den Beirat rückt. Dieses Gremium ist noch unbesetzt, denn zunächst musste die Eintragung des Präsidiums des eingetragenen Vereins im Vereinsregister eingetragen werden, was mit Datum vom 10. März erfolgt ist.

Der Beirat bildet in gewisser Weise den „Schaltraum“ der Profiabteilung. Er beruft die Geschäftsführer (derzeit Ole Kittner, Peter Niemeyer und Albrecht Dörries) und trifft eigentlich alle wichtigen Entscheidungen, die den Profibereich betreffen.

Und hier gibt es eine etwas missverständliche Darstellung: Das Organigramm, das der SC Preußen Münster auf seiner Webseite abbildet, zeigt die vorgesehene Besetzung des Beirats. Der besteht aus den 6 Aufsichtsräten, die von den Mitgliedern gewählt werden. Dazu kommt der Vereinspräsident und zwei Präsidiumsmitglieder, die von der Mitgliederversammlung entlastet sein müssen. Der Beirat kann sich um maximal 2 Personen ergänzen.

Der Knackpunkt liegt in der Zahl 6: Das Schaubild zeigt exakt zwar 6 Aufsichtsräte im Beirat. In der Satzung der Geschäftsführungs-GmbH ist allerdings formuliert: „Der Beirat besteht aus bis zu neun ordentlichen Mitgliedern. (…) … in der Höchstzahl sechs Mitglieder rekrutieren sich aus den jeweiligen gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates des Vereins.“

Anders gesagt: Nur weil ein Aufsichtsrat von den Mitgliedern gewählt wurde, muss er nicht zwingend auch in den Beirat entsandt werden. Wie relevant das alles ist, wird aber erst sichtbar, wenn der Beirat tatsächlich besetzt wird – was nach nun erfolgter Eintragung im Vereinsregister ja eigentlich in Kürze geschehen sollte.

Das Thema Beirat ist auch im aktuellen Preußen-Podcast „Puls 1906“ Thema.

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