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Wolfsburg legt Berufung ein: Wechselfehler-Prozess geht in die Verlängerung

Es passt zum ganzen Thema, dass auch die Verhandlung um Wolfsburgs Wechselfehler in die Verlängerung geht. Fristgerecht hatte der VfL am Dienstag Berufung eingelegt. Nun wird das Urteil vom DFB-Bundesgericht erneut bewertet.

Foto: Mark van Bommel (l.) beim Spiel in Münster. (Foto: Schulte)

Es ist ja alles gesagt über das Thema. Wolfsburgs Berufung ist vermutlich ebenso logisch und erwartbar wie Münsters Einspruch gegen die Spielwertung. Wären die Vorzeichen andere, hätte wohl auch der SC Preußen so gehandelt.

Über den eigenen Wechselfehler macht Wolfsburg ja auch gar keine Debatten auf. Geschäftsführer Jörg Schmadtke hatte die Panne unumwunden eingeräumt und auch während der Verhandlung hatte der VfL keine andere Auffassung vertreten.

Dass einzige Ziel der Wolfsburger war, die Spielwertung für den SCP zu verhindern und ein Wiederholungsspiel zu bekommen. Dass das 3:1 Bestand haben würde, war von Beginn an fast ausgeschlossen.

Um ein Wiederholungsspiel zu erzwingen, war es für Wolfsburg allerdings wichtig, dem Schiedsrichterteam eine Mitverantwortung nachzuweisen. Und, ganz ehrlich, so furchtbar weit von der Realität ist das wohl auch nicht. Denn selbst das DFB-Sportgericht sah das Vorgehen der Schiedsrichter, vor allem das des 4. Offiziellen Tobias Fritsch, kritisch.

Die Schlussfolgerung des Sportgerichts war aber eine völlig andere als die des VfL. Wo Wolfsburg gerne die Verantwortung von Fritsch gesehen hätte, sah das Sportgericht vor allem und einzig die „Wölfe“ verantwortlich. Es sei Sache der Klubs, sich mit Regeln zu beschäftigen und sie einzuhalten. Da wird der VfL ohnehin einiges an seinen internen Abläufen ändern müssen, wenn fünf (!) Emails/Schreiben an verschiedene Empfänger mit Hinweisen zu den Wechselregeln nicht die sportliche Leitung erreichen. Dass ein Bundesligist solche Strukturen nicht hat und solche Pannen verursacht, wundert doch sehr. Wie gesagt: 63 der 64 Klubs in der 1. Hauptrunde konnten diese Hinweise verarbeiten und befolgen …

Wolfsburgs Berufung und die Einschätzung, in Teilen Recht bekommen zu haben, basiert wohl auf dem, was auch das Sportgericht zugestand: Dass die Schiedsrichter durchaus eine Kontrollfunktion hätten. Die Wertung fiel aber eben völlig anders aus: „Es kann offenbleiben, ob der Vierte Offizielle beim Wechselvorgang die Verantwortlichen des Klubs falsch beraten oder unzutreffende Auskünfte erteilt hatte. Selbst wenn man eine solche falsche Information unterstellt, ist der zentrale Ausgangsfehler dem Verein anzulasten, so dass eine etwaige Mitverantwortlichkeit der Schiedsrichter vollständig zurücktritt“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Anders formuliert: Alles ist Bla-Bla. Wolfsburg hat einen Fehler gemacht, Punkt.

Unabhängig von der Frage, ob Fritsch sich selbst schützen will oder ob Wolfsburg sich die passenden Auskünfte des 4. Offiziellen selbst „ausdenkt“, ist eine Kernaussage eben aktenkundig: Fritsch habe den Wechsel nicht rechtzeitig bemerkt. Und sofern er in der Berufung bei dieser Aussage bleibt, ändert sich an der Lage rein gar nichts. Weil er den Wechsel nach eigenen Angaben erst verspätet notiert hatte, konnte er ihn nicht verhindern und damit war der Weg geebnet.

Ob das Bundesgericht auf Grundlage dieser Aussagen zu einer völlig anderen Entscheidung als das Sportgericht kommt?

SC Preußen wartet ab

Der SC Preußen reagierte am Dienstagabend nur mit einer knappen Aussage. „Dass der VfL Wolfsburg in Berufung geht, ist ein legitimes Rechtsmittel. Wir sind weiterhin davon überzeugt, mit unserem Einspruch gegen die Spielwertung nachvollziehbar und richtig gehandelt zu haben und hoffen, dass das Bundesgericht das gestrige Urteil bestätigen wird“, so Sportdirektor Peter Niemeyer.

Weitere Stellungnahmen werde es dazu aber vorerst nicht geben.

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