DFB-Sportgericht weist Halle-Einspruch zum zweiten Mal zurück
Alles deutet darauf hin, dass das 2:2 zwischen Halle und Münster Ende September Bestand haben wird. Das DFB-Sportgericht hat sich wie angekündigt mit Halles zweiten Einspruch befasst – und diesen erneut abgelehnt.
Der DFB ist unverändert der Auffassung, dass es bei dem misslungenen Wechsel des Halleschen FC um eine Tatsachenentscheidung gegangen sei – aber der Wechsel aus regeltechnischer Sicht kein Verstoß darstellte.
Halle hatte Boyd für Washausen aus dem Spiel nehmen wollen – aber Halles Sohm hatte irrtümlich seine Auswechslung verstanden und dies hatte auch der Schiedsrichter Michael Bacher so gesehen. Das Spiel lief bereits wieder, als der eingewechselte Washausen erst auf dem Weg Richtung eigenen Strafraum war. Exakt in dieser Zeit fiel das Preußen-Tor zum 2:2.
Halle sah sich benachteiligt, was der DFB durchaus „menschlich“ nachvollziehen könne, heißt es. „Aber die Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, die in diesem Fall vorliegen, sind grundsätzlich nicht anfechtbar“, sagt Stephan Oberholz. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts leitete die mündliche Verhandlung.
Halle bleibt lediglich der Gang zum DFB-Bundesgericht. Man werde das nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, so Sportdirektor Ralf Heskamp.